Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 25 K 10571/98

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Voll- streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwen- den, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leis- tet.


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