Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 1 K 5341/99

Tenor

Die Beklagte wird unter Änderung des Bescheides der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post vom 02.06.1999 verpflichtet, der Klägerin die Genehmigung von Entgelten für International-Carrier-Connect-Verbindungen ( ICC ) jeweils rückwirkend ab dem Datum der abgeschlossenen ICC- Vereinbarung ( 05.03., 25.03. und 07.04.1999 ) zu erteilen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin und die Beklagte je zur Hälfte.

Die Berufung wird zugelassen.


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