Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 2 L 1737/02

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 10.07.2002 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 04.07.2002 wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 6.000,- EUR festgesetzt.


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