Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 2 L 1818/02

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragsteller vom 23.07.2002 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 26.06.2002 (00/0-0- - ) wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 1000.- EUR festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.