Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 4 L 3130/02

Tenor

1. Soweit die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller und die Antragsgegnerin je zur Hälfte.

2. Der Streitwert wird auf 4.000,-- Euro festgesetzt.


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