Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 7 K 10137/00

Tenor

Die Entscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften Nummer 0000 vom 2.11.2000 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleitstung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.


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