Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 24 K 8745/01

Tenor

Der Bescheid des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte vom 19. September 2001 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Verlängerung der Zulassung für das Arzneimittel S. unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.


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