Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 10 L 1990/03

Tenor

1.) Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abge- lehnt.

2.) Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3.) Der Streitwert wird auf 2.000,-- EUR festgesetzt.


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