Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 1 K 2659/00

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin die Klage zurückge- nommen hat.

Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung von Ziffern 1 und 2 des Bescheides der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) verpflichtet, die Genehmigung der einmaligen Entgelte in zuerkannter Höhe rückwirkend zum 15.12.1999 zu erteilen.

Ziffer 5 c) des vorerwähnten Bescheides wird aufgehoben.

Die Klage im Übrigen wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 3/5 und die Beklagte zu 2/5.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.