Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 1 L 2634/03

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage (1 K 6093/03) der Antrag- stellerin gegen den Bescheid der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post vom 02.09.2003 (C. 0a 00/000) wird angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsgegnerin und die Beigeladene je zu Hälfte; die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt diese selbst.

2. Die Vollziehung des Beschlusses zu 1) wird einstweilen bis zum Eintritt seiner Rechtskraft ausgesetzt.

3. Der Streitwert wird auf 50.000,- EUR festgesetzt.


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