Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 1 L 3152/03

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 1 K 9883/03 gegen den Be- scheid der RegTP vom 05.12.2003 (C. 0a-00-000/E 26.06.03) wird angeordnet, so- weit hierdurch ab dem 15.12.2003 für die Leistungen O. -B.1 und O. -B.2 Entgelte genehmigt werden, welche die für die Leistungen U. -B.1 und U. -B.2 genehmigten Entgelte übersteigen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsgegnerin und die Beigeladene je zur Hälfte; ihre außergerichtlichen Kosten trägt die Beigeladene selbst.

2. Der Streitwert wird auf 2,44 Millionen EUR festgesetzt.


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