Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 20 L 261/04

Tenor

1. Frau L. und Herr T. werden beigeladen.

2. Der Antrag des Antragstellers wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

3. Der Streitwert wird auf 4.000,00 Euro festgesetzt.


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