Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 26 L 1953/04

Tenor

1. Dem Antragsteller wird für das Verfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und zur Wahrnehmung seiner Rechte in dieser Instanz Rechtsanwalt Krutzki aus Frankfurt a. Main beigeordnet und zwar ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.

2. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Kosten der Betreuung des Antragstellers in der Jugendwohngruppe "Haus C. " des Vereins Jugendberatung und Jugendhilfe e. V. G. für die Zeit vom 19. Juli 2004 bis zum 18. Januar 2005 vorläufig zu übernehmen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.