Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 3 K 1064/02

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Widerspruchsbescheides des Kanzlers der Universität zu Köln vom 20.12.2001 verpflichtet, über die Auswahlent- scheidung betreffend die Besetzung der Stelle eines Studienrats/einer Studienrätin im Hochschuldienst im Seminar für Deutsche Sprache und ihre Didaktik - Erzie- hungswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln - unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.


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