Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 9 K 4647/02

Tenor

Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsa- che für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte, soweit das Verfahren in der Hauptsache erledigt ist. Im Übrigen trägt die Klägerin die Kosten des Verfahrens.


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