Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 1 K 9889/03

Tenor

Der Bescheid der RegTP vom 5. Dezember 2003 (Az. 00 00-00-000/0 00.00.00) wird insoweit aufgehoben, als hierdurch ab dem 15. Dezember 2003 für die Leistungen U. -B.1 und U. -B.2 Entgelte genehmigt werden, welche die für die Leistungen U1. -B.1 und U1. -B.2 genehmigten Entgelte übersteigen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beklagte und die Beigeladene je zur Hälf- te. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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