Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 1 K 8312/01

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat.

Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides der RegTP vom 12.10.2001 (00 00-00-000/0 00.00.00) in der Fassung des Berichtigungsbescheides vom 17.10.2001 verpflichtet, für Dezember 2001 die Genehmigung der Entgelte für ICAs und Konfigurationsmaßnahmen in dem gleichen Umfang zu erteilen, wie dies im vorgenannten Bescheid für den Zeitraum vom 01.01.2002 bis 31.10.2002 geschehen ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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