Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 24 K 5808/01

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte vom 7. Januar 1999 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11. Juli 2001 verpflichtet, über den Antrag auf Verlängerung der Zulassung für das Arzneimittel „D. I. , flüssige Verdünnung zur Injektion" unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.