Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 1 L 624/05

Tenor

1. Ziffer 1 des Beschlusses der Kammer vom 11.04.2005 im Ver- fahren 1 L 277/05 wird wie folgt abgeändert: Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage 1 K 765/05 wird abgelehnt. Die Antragstellerin des Verfahrens 1 L 277/05 trägt die Kos- ten dieses Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der dortigen Bei- geladenen.

Der Antragstellerin des vorliegenden Verfahrens wird aufgegeben, den Bescheid der RegTP vom 22.04.2005 betreffend die Aussetzung der Vollziehung unverzüglich aufzuheben.

Die Kosten des vorliegenden Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen werden der Antragsgegnerin auferlegt.

2. Der Streitwert wird auf 25.000,-EUR festgesetzt.


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