Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 1 K 5609/03.A

Tenor

Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 19. August 2003 verpflichtet, festzustellen, dass in der Person des Klägers ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 2, Abs. 5 i.V.m. Art. 3 EMRK und Abs. 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes vorliegt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.


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