Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 1 K 10240/02

Tenor

Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Die Beklagte wird unter entsprechender teilweiser Aufhebung des Bescheides der RegTP vom 31. Oktober 2002 verpflichtet, die Genehmigung der von der Klägerin beantragten Entgelte für den Inter-Building-Abschnitt in den Varianten mit Zweiwegeführung unter Berücksichtigung eines Umwegfaktors von 1,4 zu erteilen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 4/5, die Beklagte zu 1/5.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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