Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 19 L 1044/05

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege einstweiliger Anordnung untersagt, eine der dem Institut für Aus- und Fortbildung der Polizei Nordrhein-Westfalen für den Monat Juni 2005 zugewiesenen Beförderungsplanstellen der Besoldungsgruppe A 14 BBesO mit einem der Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts entschie- den worden ist. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner; außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.


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