Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 9 K 6336/03

Tenor

Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen werden der Bescheid des Beklagten vom 1. Oktober 2001 und der Widerspruchsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 28. August 2003 aufgeho- ben.

Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, trägt sie die Kosten des Verfahrens. Die übrigen Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Berufung wird zugelassen.


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