Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 2 K 7267/04

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 19.05.2004 und des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung Köln vom 16.09.2004 verpflichtet, der Klägerin auf den Bauantrag vom 29.01.2004 die Baugenehmigung zu ertei- len.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Berufung wird zugelassen.


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