Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 23 L 1150/05

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 23 K 8903/04 gegen die Ord- nungsverfügung des Antragsgegners vom 11. November 2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung Köln vom 18. November 2004 wird wiederhergestellt. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.


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