Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 24 K 3546/04

Tenor

Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstim- mend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 7/8 und die Beklagte zu 1/8.


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