Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 33 K 5574/05.PVB

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Übertragung von nach BesGr. A 16 BBesO oder höher bewerteten Dienstposten an Beamtinnen oder Beamte, die das statusrechtliche Amt nach BesGr. A 16 BBesO noch nicht erreicht haben, bzw. an vergleichbare Angestellte der Mitbestimmung des Antragstellers unterliegt.


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