Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 7 K 2040/05

Tenor

Soweit die Klage zurückgenommen worden ist, wird das Verfahren ein- gestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckba- ren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in dieser Höhe leis- tet.


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