Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 18 K 6475/04.A

Tenor

Die Erinnerung der Beklagten vom 1.3.2006 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 13.2.2006 wird zurückgewiesen.

Das Erinnerungsverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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