Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 19 K 3043/03

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der etwaigen außer-gerichtlichen Kosten des beigeladenen Landes, die dieses selbst trägt.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstre-ckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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