Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 1 L 2056/05

Tenor

1) Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung ver- pflichtet, der Antragstellerin für die Zeit vom 01.11.2005 bis zur Entscheidung im Ver- fahren 1 K 6817/05, längstens bis zum 30.11.2007, ein nutzungsabhängiges Entgelt für die Nutzung des Konzentratornetzes in Höhe von monatlich 0,52 EUR pro 10 kbit/s vorläufig zu genehmigen.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin zu 7/8 und die Antragsgeg- nerin zu 1/8.

2) Der Streitwert wird auf 50.000,- EUR festgesetzt.


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