Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 14 K 1048/03

Tenor

Der Abgabenbescheid des beklagten M. vom 27.08.2002 in der Fassung des Widerspruchsbescheides der gleichen Behörde vom 30.01.2003 wird in Höhe eines Teilbetrages von 77,82 Euro aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt das beklagte Amt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Das beklagte Amt kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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