Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 14 K 924/04

Tenor

Der Festsetzungsbescheid des beklagten Amtes vom 18.06.2003 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 14.01.2004 wird insoweit aufgehoben, als er eine Abwasserabgabe für den Parameter Blei enthält.

Das beklagte Amt wird verurteilt, an die Klägerin 95.827,72 EUR nebst Zinsen in Höhe von 0,5 % für jeden vollen Monat seit dem 04.02.2004 zu zahlen.

Die Kosten des Verfahrens trägt das beklagte Amt.

Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleitung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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