Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 10 K 4977/05

Tenor

Der Bescheid des Bundesverwaltungsamtes vom 20.04.2001 und sein Widerspruchsbescheid vom 14.07.2005 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger einen Staatsangehörigkeitsausweis zu erteilen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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