Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 9 K 1265/06

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 25. Januar 2006 und des Widerspruchsbescheides vom 02. Februar 2006 verpflichtet, der Klägerin die am 26. November 2005 beantragte Ganzabdeckung des Grabes ihrer Eltern auf dem Friedhof in 50354 Hürth-Efferen zu genehmigen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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