Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 23 L 1083/06

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 23 K 3170/06 gegen den Vergnügungssteuerbescheid des Antragsgegners vom 19.10.2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Antragsgegners vom 01.06.2006 wird angeordnet. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.025,00 Euro festgesetzt.


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