Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 26 K 7559/05

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die von ihr für den Hilfefall E. G. in der Zeit vom 5. Juli 2001 bis 24. April 2003 aufgewendeten Kosten in Höhe von 64.767,58 EUR zu erstatten und Prozesszinsen in Höhe von 5 % über dem Ba- siszinssatz ab Rechtshängigkeit zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 65.000,00 EUR vorläufig vollstreckbar.


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