Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 1 L 1713/06

Tenor

Ziffer 1. des Tenors des Beschlusses der Kammer vom 29. September 2006 (1 L 1380/06) wird dahingehend abgeändert, dass die aufschiebende Wirkung der Klage - 1 K 3928/06 - gegen Ziffer I. 3 des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 29. August 2006 ( ) bis zum 22. November 2006 angeordnet wird, soweit sich diese Regelung auf Entgeltanordnungen gemäß § 25 Abs. 5 und 6 TKG bezieht.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.


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