Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 19 K 7038/04

Tenor

Das beklagte Land wird unter Änderung des Bescheides des Landesam- tes für Besoldung und Versorgung vom 17.08.2004 und unter Aufhebung dessen Widerspruchsbescheides vom 14.09.2004 verpflichtet, dem Kläger Beihilfe zu den Aufwendungen für das Präparat "Gingium intens 120" gemäß ärztlicher Verordnung vom 16.08.2004 in Höhe von 58,63 EUR zu gewähren.

Die Kosten des Verfahrens trägt das beklagte Land.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreiben- den Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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