Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 1 K 7668/04

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat.

Es wird festgestellt, dass die Auflage in Ziffer 6.1 des Tenors des Beschlusses der Regulierungsbehörde vom 29.09.2004 ( ) rechtswidrig gewesen ist.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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