Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 15 K 5377/05

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides der Beigeladenen vom 15.06.2005 verpflichtet, die Leistungsbewertungen vom 18.01.2005, 28.04.2005 und 13.06.2005 aufzuheben und eine erneute Beurteilung des Klägers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu veranlassen. Die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, trägt die Beklagte. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.


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