Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 25 K 2425/05

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages ab- wenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in derselben Höhe Sicherheit leistet.


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