Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 15 L 1864/06

Tenor

1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, den Antragsteller gemäß §§ 46 a, 45 Abs. 4 S. 2 Bundesbeamtengesetz (BBG) ärztlich auf seine Dienstfähigkeit untersuchen zu lassen.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.


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