Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 24 K 8399/04

Tenor

Auf die Erinnerung der Klägerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 29. Dezember 2006 geändert. Die nach dem vollstreckbaren Beschluss der Kammer vom 13. Dezember 2006 von der Klägerin an die Beklagte zu erstattenden Kosten werden auf 993,89 EUR festgesetzt.

Im Übrigen wird die Erinnerung zurückgewiesen.

Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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