Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 15 L 1986/06

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. - 4. und zu 6., die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen.

Die Antragsgegnerin wird weiter verpflichtet, solange keine Beförderung der Beigeladenen nach Besoldungsgruppe A 15 vorzunehmen bis die Beschwerdefrist gegen diesen Beschluss verstrichen ist. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500 Euro festgesetzt.


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