Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 27 K 1376/05

Tenor

Der Gebührenbescheid vom 8. November 2004 in der Gestalt des Wider- spruchsbescheides vom 4. Februar 2005 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheiddung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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