Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 20 K 6607/05

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 17.02.2005 und des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung Köln vom 26.10.2005 ver- pflichtet, das Merkblatt betreffend die Klägerin zu vernichten, die Eintragungen in Polas zu löschen sowie die entsprechende Löschung der Daten in Inpol beim BKA zu veranlassen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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