Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 20 K 5407/05

Tenor

Soweit die Beteiligten das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird der Beklagte unter teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 03.12.2004 und des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung Köln vom 22.08.2005 verpflichtet, die den Kläger betreffenden Kriminalakten zu vernichten, die Daten des Klägers in der Datei POLAS zu löschen und die Löschung der entsprechenden Daten in INPOL sowie AFIS beim BKA zu veranlassen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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