Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 13 L 702/07

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die für erstattungsfähig erklärt werden, tragen die Antragstellerinnen je zur Hälfte

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt.

3. Dieser Beschluss soll den Beteiligten vorab per Telefax mitgeteilt werden.


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