Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 33 K 3447/07.PVB

Tenor

Die Fachkammer für Bundespersonalvertretungssachen erklärt nach (schriftlicher) Anhörung der Verfahrensbeteiligten den Verwaltungsrechtsweg für un- zulässig und verweist den Rechtsstreit auf Antrag der Verfahrensbeteiligten an das Arbeitsgericht Köln.


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